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Die Registrierungspflicht für Prepaid-SIM-Karten – Ein kurzer Rückblick

15. Nov 2023 | Privacy

Prepaid-SIM-Karten sind eine beliebte Möglichkeit, ohne Vertrag einen Mobilfunktarif zu buchen.

Was früher noch anonym möglich war, wurde in Deutschland durch eine Gesetzesänderung, die am 01.06.2017 in Kraft getreten ist, stark eingeschränkt. Seitdem gilt für alle Prepaid-SIM-Karten eine Registrierungspflicht. Die Rechtsgrundlage hierfür steht im Telekommunikationsgesetz. Kunden müssen nun bei der Aktivierung ihre persönlichen Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum angeben. Die Anbieter sind verpflichtet, diese Daten zu speichern und bei Bedarf den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen.

In diesem Artikel soll auf die Hintergründe und Auswirkungen dieser umstrittenen Registrierungspflicht für Prepaid-SIM-Karten eingegangen werden.

Die Gründe der Registrierungspflicht

Begründet wurde die Registrierungspflicht vor allem mit der Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität.

Durch die Pflicht zur Identifizierung der Käufer erhofft man sich, Kriminelle und Terroristen besser überwachen und Straftaten leichter aufklären zu können. Die Strafverfolgungsbehörden erhalten die Möglichkeit, Verdächtige zu identifizieren und damit auch Zahlungsströme (Stichwort Geldwäsche) leichter nachvollziehen zu können.

Generell erhoffen sich die Befürworter mehr Transparenz und Kontrolle bei der Nutzung von Prepaid-SIM-Karten. Kritiker bezweifeln jedoch, dass diese Ziele durch die Registrierungspflicht tatsächlich erreicht werden können.

Sim Karte und Smartphone

Klassische SIM-Karten werden zunehmend durch in die Hardware integrierte E-SIM-Karten ersetzt

Die Technologie würde eine anonyme Nutzung langfristig vermutlich ohnehin unmöglich machen. Spätestens wenn alle Smartphones nur noch über E-SIMs betrieben werden können, wird es höchstwahrscheinlich keine Möglichkeit des anonymen Erwerbs mehr geben.

Die Problematik des Verzichts auf ein weiteres Stück Anonymität

Neben den genannten Problemen der Einschränkung der Anonymität und Datenschutzbedenken sehen Kritiker weitere Nachteile in der Registrierungspflicht. So wird eine übermäßige Bevormundung des Einzelnen befürchtet, da durch die Identifizierungspflicht beim Kauf von Prepaid-SIM-Karten ein zu starker Kontroll- und Überwachungsstaat entstehen könnte. Zudem wird befürchtet, dass die erhobenen sensiblen Kundendaten von den Behörden auch für andere polizeiliche oder nachrichtendienstliche Zwecke außerhalb des originären Kontrollbereichs der Aufklärung von Straftaten genutzt werden könnten. Als Beispiel seien die Vorfälle mit Daten aus der Luca-App während der Corona-Pandemie genannt. Hier wurden Aufenthaltsdaten von Strafverfolgungsbehörden ohne Rechtsgrundlage abgefragt.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die drohende Überregulierung des Marktes. Die Identifizierung und Registrierung jedes Käufers bedeutet für die Unternehmen einen deutlich höheren administrativen und personellen Aufwand. Darüber hinaus wird die Auffassung vertreten, dass die Pflicht zur Angabe der eigenen Identität beim Kartenkauf die Möglichkeit zur anonymen Kommunikation einschränkt. Dies könnte insbesondere für Oppositionsgruppen oder Whistleblower von Bedeutung sein. Auch die Bewegungsfreiheit, insbesondere von Touristen oder Menschen ohne Dokumente (z.B. Obdachlose oder Geflüchtete), wird durch aufwändige Registrierungsverfahren eingeschränkt.

Schließlich bezweifeln Kritiker die tatsächliche Wirksamkeit der Maßnahme, da Kriminelle weiterhin Wege finden werden, anonym zu kommunizieren, während viele normale Nutzer belastet würden. Theoretisch ist es durch die Triangulation von Mobiltelefonen und zunehmend auch durch WLAN- und Bluetooth-Tracking möglich, jeden Nutzer eines Mobiltelefons zu orten. Da die SIM-Karte einer Identität zugeordnet ist, können Mobiltelefone damit ideale Überwachungsgeräte für Regierungen und Sicherheitsbehörden darstellen.

Ähnliche Gegenargumente finden sich auch in der aktuellen Debatte um die Einführung der so genannten „Chatkontrolle“, bei der die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Messengern via Client-Side-Scanning geknackt und damit die private digitale Kommunikation aller durchleuchtet werden soll.

Registrierungspflicht für Prepaid-SIM-Karten - Europa als Karte

Die Karte zeigt, wo in der EU im Jahr 2017 eine Registrierungspflicht für Prepaid-SIM-Karten bestand und wo diese noch anonym erworben werden konnten. Die Karte ist nicht mehr aktuell. Seit 2019 gibt es in Österreich auch eine Registrierungspflicht.

Rot = Registrierungspflicht | Gelb = Diskutieren einschlägige Maßnahmen | Grün = Keine Registrierungspflicht

Aufgrund der EU-Roaming-Verordnung ist es zwar noch möglich, SIM-Karten aus EU-Ländern, in denen noch keine Registrierungspflicht besteht, zu bestellen und in Deutschland zu nutzen. Eine überwiegende Nutzung aus dem Ausland lässt die Verordnung jedoch nicht zu und kann zu Aufschlägen durch den Anbieter führen. Dieses Sanktionsrisiko und weitere Nachteile in der Bedienbarkeit und Nutzerfreundlichkeit machen diese Lösung wenig praktikabel.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einführung der Registrierungspflicht für Prepaid-Karten einerseits den Bestrebungen nach mehr Sicherheit und Kriminalitätsbekämpfung diente, andererseits aber auch einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre und die Freiheitsrechte der Nutzer darstellte.

Es ist fraglich, ob die Maßnahme tatsächlich so effektiv ist, dass sie die damit verbundenen Nachteile rechtfertigt. Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Registrierungspflicht auch den Schutz der Bürger- Freiheitsrechte beeinträchtigt. Ob sie in ihrer jetzigen Form als verhältnismäßig angesehen werden kann, dürfte unterschiedlich beurteilt werden. In der Öffentlichkeit ist dies in den letzten Jahren jedoch kein großes Thema mehr gewesen. Ob es genau so sein wird, wenn die Chatkontrolle tatsächlich kommen sollte, kann man nicht wissen. Aber eines ist bekannt:

Freiheitsrechte sterben immer zentimeterweise.

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